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Wird der bei Befolgen der Leitlinie zu erwartende gesundheitliche Nutzen bezüglich z. B. Morbidität, Morta-lität, Symptomatik, Lebensqualität genannt?
Die Antwort JA setzt voraus, dass zumindest für die wichtigsten Empfehlungen der Leitlinie Stellungnahmen zum Umfang des erwarteten gesundheitlichen Nutzens vorliegen. Dabei kann es sich um Angaben zu objektiven (z. B. Morbidität, Mortalität, klinische Symptome) oder subjektiven Ergebnisparametern (z. B. Lebensqualität) handeln.
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